Leistungsspangenabnahme Merkblatt
Organisation - Beantragung - Abrechnung Die Durchführung von Leistungsspangenabnahmen und die Teilnahme der Bewerber-Gruppen sind durch die Bezirks-Jugendfeuerwehren sowie die Kreis-Jugendfeuerwehren zu koordinieren und organisieren. Es ist darauf zu achten, dass je Bezirk nur eine Abnahme am gleichen Tag beantragt wird. Mehrere Landkreise/Städte sollten eine gemeinsame Leistungsspangenabnahme durchführen, damit zwischen 20 und 30 Gruppen an einer Leistungsspangenabnahme teilnehmen. Nehmen weniger als 10 Gruppen an der Leistungsbewertung teil, hat der Veranstalter auch die Reisekosten des Abnahmeteams zu tragen. Die Beantragung der Leistungsspangenabnahme hat spätestens bis zum 15. Januar jeden Jahres mit dem Anmeldeformular durch den/die Kreis-Jugendfeuerwehrwart/in der ausrichtenden Kreis-Jugendfeuerwehr beim „Ansprechpartner Leistungsspange“ der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr e. V. zu erfolgen.