Nienburg. Die Brandschutzerzieher haben bei dem kürzlich stattgefundenen Treffen, das Jahr 2011 Revue passieren lassen. Laut dem Beauftragten für Brandschutzerziehung Ulrich Ehrich haben die ehrenamtlichen Brandschutzerzieher im Jahr 2011 rund 930 Stunden in Kindergärten und Schulen abgeleistet. Dort haben Sie Kinder, die laut Studien des Bundeskriminalamtes rund 30 Prozent der Brandstiftungen begehen, in Bezug auf Brandschutz geschult. Insgesamt haben, so Ehrich, über 5400 Personen die Brandschutzerziehung durchlaufen. Dass die Brandschutzerziehung Leben retten kann, hat sich im Jahr 2011 bei dem Beispiel des Jugendfeuerwehrmitgliedes aus Marklohe gezeigt. Dieser konnte durch die Schulung gezielt einen Notruf absetzen und somit das Leben eines Familienmitgliedes retten.

Die Gastredner Kreisjugendfeuerwehrwart Detlef Schiller und die Fachbereichsleiterin Kinderfeuerwehr der Kreisjugendfeuerwehr Nienburg/Weser sehen in der
Brandschutzerziehung auch eine Chance für Mitgliederwerbung. Beginnend in der Brandschutzerziehung, im Kindergarten und in der Grundschule, muss der erste Baustein für die Gewinnung von Kindern und Jugendlichen stattfinden, so Schiller. Denn wenn Kinder und Jugendliche Interesse an der Arbeit der Feuerwehr haben, so sind die Brandschutzerzieher die ersten Ansprechpartner in den Schulen und Betrieben. Hier haben wir eineweitere Möglichkeit dem demografischen Wandel entgegenzuwirken, sagte Schiller. Wie jede Erziehung, so Gorka, zielt auch die Brandschutzerziehung auf eine Verhaltensänderung ab. Das Ziel ist, dass künftig Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene sicherer und verantwortungsvoller mit Feuer umgehen. Damit die Verzahnung zwischen Kinder-/Jugendfeuerwehr und Brandschutzerziehung verbessert wird, soll es im zweiten Halbjahr einen Workshop geben.

Ein weiterer Punkt des Treffens war die Betreuung in Ganztagsschulen. Das Niedersächsische Kulturministerium hat hierfür mit dem Landesfeuerwehrverband
Niedersachsen e.V. eine Rahmenvereinbarung getroffen. Diese Vereinbarungermöglicht den Feuerwehren, speziell die Brandschutzerzieher, eine Betreuungsfunktion anhand eines Kooperationsvertrages oder eines freien Dienstleistungsvertrages mit den Schulen einzugehen. Innerhalb der Brandschutzerziehung herrschte jedoch Uneinigkeit, ob diese Art der Betreuung abzuleisten ist. Ein Konzept seitens des Landesfeuerwehrverbandes wäre hier sinnvoll und würde zu weiterer Klarheit führen.

Text und Foto: Marc Henkel